Wiederverkäufer
Import ist die gängige Bezeichnung für die Einfuhr von
Waren
und
Dienstleistungen von Wirtschaftseinheiten, die ihren Wohnsitz
außerhalb des jeweiligen Landes haben. Das Gegenteil von Import ist der
Export.
Der Export saldiert sich mit dem Import zum je nach Überschuss zum
Nettoimport oder Nettoexport.
Bei der Berechnung des Imports in Deutschland geht das
Statistische Bundesamt von Statistiken des Generalhandels
aus. Die Importzahlen umfassen Fracht- und Versicherungskosten CIF.
Die deutsche Bundesbank ergänzt den Außenhandelssaldo um den Saldo der
Primäreinkommen, die Ergänzungen zum Warenhandel und den
Saldo der laufenden Übertragungen zur Leistungsbilanz.
Für bestimmte Güter sind Importgenehmigungen einzuholen, da einzelne
Warenkategorien Mengenbeschränkungen (Importkontingenten) aufgrund
internationaler
Handelsabkommen unterliegen. In Deutschland benötigt man
beispielsweise zur Einfuhr folgender Güter eine Genehmigung durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
- Stahl und Eisen
- Schuhen aus Vietnam
- Textilien und Bekleidungswaren
- Keramik und
Porzellan aus der Volksrepublik China
Zur Ausgestaltung der Handelsverträge hinsichtlich Kostenübernahme für
Transport, Verpackung, Versicherung und den
Gefahrenübergang am Kaufgegenstand werden meist die von der
Internationalen
Handelskammer
(ICC) in Paris seit 1936 veröffentlichten Incoterms (Aktuelle
Fassung von 2000) als standardisierte Vertragsklauseln angewandt.
Der Importeur hat bei der Einfuhr in das Wirtschaftsgebiet der
Europäischen Union für die Entrichtung der fälligen Zölle und
Einfuhrumsatzsteuer Sorge zu tragen.
Zur Absicherung der Abwicklung können Dienstleistungen von Banken in
Anspruch genommen werden. Hierzu zählen Dokumenteninkassi oder auch
Akkreditive.
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