Navigation
Wiederverkäufer

Sparche:

BoniCert

Wiederverkäufer

 


Import ist die gängige Bezeichnung für die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftseinheiten, die ihren Wohnsitz außerhalb des jeweiligen Landes haben. Das Gegenteil von Import ist der Export. Der Export saldiert sich mit dem Import zum je nach Überschuss zum Nettoimport oder Nettoexport.

Bei der Berechnung des Imports in Deutschland geht das Statistische Bundesamt von Statistiken des Generalhandels aus. Die Importzahlen umfassen Fracht- und Versicherungskosten CIF. Die deutsche Bundesbank ergänzt den Außenhandelssaldo um den Saldo der Primäreinkommen, die Ergänzungen zum Warenhandel und den Saldo der laufenden Übertragungen zur Leistungsbilanz.

Für bestimmte Güter sind Importgenehmigungen einzuholen, da einzelne Warenkategorien Mengenbeschränkungen (Importkontingenten) aufgrund internationaler Handelsabkommen unterliegen. In Deutschland benötigt man beispielsweise zur Einfuhr folgender Güter eine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

  • Stahl und Eisen
  • Schuhen aus Vietnam
  • Textilien und Bekleidungswaren
  • Keramik und Porzellan aus der Volksrepublik China

Zur Ausgestaltung der Handelsverträge hinsichtlich Kostenübernahme für Transport, Verpackung, Versicherung und den Gefahrenübergang am Kaufgegenstand werden meist die von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris seit 1936 veröffentlichten Incoterms (Aktuelle Fassung von 2000) als standardisierte Vertragsklauseln angewandt.

Der Importeur hat bei der Einfuhr in das Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union für die Entrichtung der fälligen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer Sorge zu tragen.

Zur Absicherung der Abwicklung können Dienstleistungen von Banken in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen Dokumenteninkassi oder auch Akkreditive.

 

Hier gibt ein kostenloses Dropshipping Buch mit Fachwissen zum Thema
Dropshipping Ratgeber kostenlos


 

 

 

Dropshipping IGrosshändler